Anschlusspflicht für ambulante Praxen

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament eine Revision des KVG über die Zulassung von Leistungserbringern verabschiedet. Sie sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Januar 2022 neu zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden möchten, verpflichtet sind sich an eine zertifizierte Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Buchstabe a des EPDG anzuschliessen.  

Unser Ziel ist es, den Prozess Ihres Anschlusses an die zertifizierte EPD Stammgemeinschaft so schnell und pragmatisch wie möglich zu durchlaufen, damit Sie in kürzester Zeit die Nachweispflicht zum Anschluss an das EPD erfüllen können.  

Zum Erlangen der Nachweispflicht treten Sie der XAD-Stammgemeinschaft bei:  

Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung stellen wir Ihnen zeitnah den Standardanschlussvertrag per E-Mail zu. Dieser Anschlussvertrag gilt im Moment als Bestätigung zum Anschluss an das EPD.