Der Kanton Uri fördert die Einführung des elektronischen Patientendossiers
Das elektronische Patientendossier (EPD) wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark vorantreiben. Davon werden nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch die Patientinnen und Patienten profitieren. Der Regierungsrat will diese Entwicklung im Sinne der integrierten Versorgung im Kanton Uri aktiv fördern. Daher beteiligt er sich für die Einführung des EPD an der axsana AG. Vertreter der wichtigsten Urner Leistungserbringer unterstützen diesen Entscheid.
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll ab dem Jahr 2020 für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verfügbar sein. Dies schreibt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vor, das im April 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet die Spitäler, Pflegeheime und andere stationäre Institutionen sich bis im April 2020 respektive April 2022 einer EPD-Stammgemeinschaft anzuschliessen. Patientinnen und Patienten können sich dereinst bei einer Stammgemeinschaft registrieren lassen, um ein eigenes EPD zu eröffnen. Das EPD ermöglicht Patientinnen und Patienten und berechtigten Gesundheitsfachpersonen einen einfachen Zugriff auf be-handlungsrelevante medizinische Unterlagen wie Untersuchungsberichte, Laborergebnisse, Röntgenbilder, Impfausweise oder Medikamentenverschreibungen.
Kooperationen sind sinnvoll
Bei den Daten, die künftig mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten im EPD verfügbar gemacht werden, handelt es sich um individuelle gesundheitsbezogene Daten. Diese müssen besonders gut geschützt werden. Aus diesem Grund sind die technischen Anforderungen an EPD-Stammgemeinschaften sehr hoch und ihr Aufbau und Betrieb entsprechend kostenintensiv. Kooperationen sind deshalb sinnvoll und für alle von Vorteil: für die Leistungserbringer, für die öffentliche Hand und für die Bevölkerung.
Beteiligung des Kantons Uri an der axsana AG
Die axsana AG ist eine nicht gewinnorientierte Gesellschaft, die zum Ziel hat eine Stammgemeinschaft aufzubauen, um das EPD zu betreiben. Die Gesellschaft wird paritätisch von der öffentlichen Hand (cantosana AG) und den Leistungserbringerverbänden getragen. Der Kanton Uri beteiligt sich wie die Kantone Zürich, Bern und Zug als Aktionär an der cantosana AG und leistet eine Anschubfinanzierung für den Aufbau der Stammgemeinschaft. Im Gegenzug profitieren die Urner Leistungserbringer von besseren Konditionen beim Anschluss an diese Stammgemeinschaft. Der Regierungsrat, das Kantonsspital Uri, Curaviva Uri und die Ärztegesellschaft Uri kamen zum Schluss, dass der Anschluss an die axsana AG die beste Lösung für den Kanton Uri bietet, um das EPD erfolgreich einführen zu können.
Förderung der integrierten Versorgung
Für die ambulanten Leistungserbringer ist die Teilnahme am EPD fakultativ. Nicht zuletzt deswegen beabsichtigt der Kanton, dass sich durch die besseren Konditionen sinnvollerweise alle Leistungserbringer an derselben Stammgemeinschaft anschliessen. Dabei profitieren die Patientinnen und Patienten von der besseren Vernetzung der Leistungserbringer, was die integrierte Versorgung fördert. Gleichzeitig soll die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt werden und nicht zuletzt auch einen positiven Effekt auf die Gesundheitskosten haben.