EPD als gesetzliche Stellvertretung eröffnen
Übersicht Dossiereröffnungsstellen
Sie haben nun die Möglichkeit, ein EPD als gesetzliche Stellvertretung (als Erziehungsberechtigte, Vormundschaft, Beistandschaft, usw.) für eine Patientin/einen Patienten zu eröffnen. Die Eröffnung muss vor Ort in einer unserer Dossiereröffnungsstellen erfolgen.
Hier finden Sie die Einwilligungserklärung. Diese wird vor Ort bei der EPD-Eröffnung ausgefüllt. Sie können diese aber auch schon vorausgefüllt mitbringen.
Bitte nehmen Sie zur EPD-Eröffnung unbedingt folgende Unterlagen mit:
Bedient wird ein so eröffnetes EPD durch die gesetzliche Stellvertretung.
Eine Stellvertretung muss nicht zwingend ein eigenes EPD besitzen, aber über eine EPD-fähige elektronische Identität verfügen. Zur Erstellung Ihrer elektronischen Identität stehen Ihnen folgende Anbieter zur Verfügung:
Bei Fragen steht Ihnen unsere Kontaktstelle für Patienten gerne zur Verfügung:
0800 55 88 02 oder support.sanela@post.ch.
Mehr Informationen zum Prozess der EPD-Eröffnung, weiteren notwendigen Unterlagen und zur Termin-Buchung finden Sie hier.