Mein EPD in einer Dossiereröffnungsstelle eröffnen
EPD als gesetzliche Stellvertretung eröffnen
Übersicht Dossiereröffnungsstellen
Sie haben nun die Möglichkeit, ein EPD als gesetzliche Stellvertretung (als Erziehungsberechtigte, Vormundschaft, Beistandschaft, usw.) für eine Patientin/einen Patienten zu eröffnen. Die Eröffnung muss vor Ort in einer unserer Dossiereröffnungsstellen erfolgen.
Hier finden Sie die Einwilligungserklärung. Diese wird vor Ort bei der EPD-Eröffnung ausgefüllt. Sie können diese aber auch schon vorausgefüllt mitbringen.
Bitte nehmen Sie zur EPD-Eröffnung unbedingt folgende Unterlagen mit:
Bedient wird ein so eröffnetes EPD durch die gesetzliche Stellvertretung.
Eine Stellvertretung muss nicht zwingend ein eigenes EPD besitzen, aber über eine EPD-fähige elektronische Identität verfügen. Zur Erstellung Ihrer elektronischen Identität stehen Ihnen folgende Anbieter zur Verfügung:
Bei Fragen steht Ihnen unsere Kontaktstelle für Patienten gerne zur Verfügung:
0800 55 88 02 oder support.sanela@post.ch.
Mehr Informationen zum Prozess der EPD-Eröffnung, weiteren notwendigen Unterlagen und zur Termin-Buchung finden Sie hier.