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Medienmitteilung

Stellungnahme der axsana AG zu Medienberichten vom 11. September 2019

Am Montag, 10. September 2019, trafen sich Vertreter der axsana AG und der Gesundheits-direktion Kanton Zürich zu einem vertraulichen Gespräch. Die axsana AG nimmt den an-schliessenden sofortigen Gang der Gesundheitsdirektion an die Öffentlichkeit mit Erstaunen zur Kenntnis. 
Hintergrund der Besprechung war eine Anschubfinanzierung des Kantons Zürich für den Auf-bau des elektronischen Patientendossiers, die im Jahr 2016 vom Regierungsrat beschlossen worden war. Um einen frühen Start der Arbeiten zu ermöglichen, hatte der Kanton Zürich der axsana AG auch einen Vorschuss auf die zu erwartende spätere Finanzhilfe des Bundes ge-währt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, indem die von der axsana AG aufgebaute Stammgemeinschaft mittlerweile erfreulicherweise von dreizehn Kantonen unterstützt wird und schweizweit am weitesten fortgeschritten ist 
Die axsana AG hat der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich im gestrigen Gespräch noch-mals bestätigt, dass sie den vom Kanton Zürich gewährten Vorschuss vollumfänglich zurückerstatten wird. Da von der erwarteten Finanzhilfe des Bundes bisher erst eine Teilzahlung vorliegt, geht die axsana AG davon aus, dass diese Teilzahlung in erster Linie für den Bestimmungszweck der Finanzhilfe des Bundes, das heisst für den laufenden Aufbau des elektronischen Patientendossiers, verwendet werden soll. Dies müsste auch im Interesse des Kantons Zürich liegen, der diesen Aufbau mit seiner Vorschusszahlung ja unterstützen und beschleunigen wollte. 
Zur Beilegung der Diskussion hat die axsana AG der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich nach dem Gespräch zudem einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht eine unmittelbare erste Rückzahlungsleistung vor, berücksichtigt aber im Gegensatz zur Forderung der Gesundheitsdirektion bei der Festlegung der Höhe auch die Zweckbestimmung der öffentlichen Mittel des Bundes. Im Weiteren ist die axsana AG bereit, die weiteren Rückzahlungen zusammen mit der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich verbindlich festzulegen. Die axsana AG wäre alternativ auch bereit, die gesamte Vorschussleistung und die entsprechende Vereinbarung aus dem Jahr 2016 zu rückabwickeln, und den Kanton Zürich gleich zu behandeln wie die weiteren, erst später hinzugekommenen Kantone. Eine Antwort der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich steht noch aus. 
Schliesslich ist die axsana AG bereit, den zuständigen Organen der anschubfinanzierenden Kantone im Rahmen eines Staatsbeitragscontrollings die erforderlichen Auskünfte zu ertei-len. Dabei geht es um den Nachweis, dass die von der öffentlichen Hand zur Verfügung ge-stellten Mittel gemäss deren Zweckbestimmung verwendet wurden. Die axsana AG legt dazu ihren Eigentümern jährlich einen Geschäftsbericht und eine ordnungsgemäss revidierte Jah-resrechnung vor. Die axsana AG ist im Weiteren bereit, ihren Eigentümern im Rahmen des Aktienrechts Auskunft zu erteilen. 
Im Übrigen konzentriert sie sich auf den Aufbau des elektronischen Patentendossiers, der aufgrund des Vertrauens zahlreicher Kantone und des Bundes auf Kurs und dank des frühen Starts der Arbeiten weit fortgeschritten ist. Aktuelle Informationen zum Projekt werden regelmässig kommuniziert (www.xsana.ch).