20.9.2019 - axsana konzentriert sich auf die erfolgreiche EPD-Einführung
Axsana konzentriert sich auf die erfolgreiche Einführung des EPD
Zürich, 20. September 2019 – Die axsana AG, die gemeinnützige interkantonale Betriebsgesellschaft zur Einführung des elektronischen Patientendossiers EPD, zahlt dem Kanton Zürich per sofort CHF 1.875 Mio. zurück. Damit wird der gesamte Betrag, den der Kanton Zürich 2016 axsana zur finanziellen Absicherung der Aufbauarbeiten für das EPD im Kanton Zürich vorgeschossen hat, vollumfänglich und vorzeitig zurückbezahlt, obwohl erst ein Teil der dafür vorgesehenen Bundesgelder eingetroffen ist.
Axsana geht damit bewusst einen Schritt vorwärts, um die Einführung des EPD nicht auf den letzten Metern zu gefährden.
Samuel Eglin, Geschäftsführer der axsana AG, erklärt: «Wir fühlen uns der rechtzeitigen Einführung des EPD für die Gesundheitseinrichtungen und die Bevölkerung verpflichtet, nehmen unsere Verantwortung wahr und konzentrieren uns gerade in der anspruchsvollen Einführungsphase auf die laufenden Projektarbeiten. Dies ist in den nächsten Monaten wichtiger, als unnötig Geld, Zeit und Energie für rechtliche und politische Auseinandersetzungen zu verwenden. Im Sinne einer Risikoabwägung nehmen wir dafür den Verzicht auf die Unterstützung des Kantons Zürich und eine Einschränkung des finanziellen Spielraums in Kauf. Die Lösung des Problems soll nicht zulasten der Gesundheitseinrichtungen gehen.»
Um im Kanton Zürich das Entstehen von mehreren parallelen Stammgemeinschaften mit entsprechend mehrfachen Aufbau- und Betriebskosten zu vermeiden, beschloss der Regierungsrat 2016, dass sich der Kanton Zürich an einer Betriebsgesellschaft beteiligt und den Aufbau einer Stammgemeinschaft finanziell unterstützt. Er gewährte deshalb der von ihm eingesetzten Betriebsgesellschaft axsana AG eine Subvention von Fr. 1.875 Mio. Im Interesse eines raschen Projektstarts stellte er axsana zusätzlich einen Vorschuss in gleicher Höhe auf die zu erwartende Finanzhilfe des Bundes zur Verfügung. Dieser Vorschuss wurde mit der Verpflichtung verbunden, den Betrag dem Kanton zurückzuerstatten, sofern und sobald der Bund seinerseits seine Finanzhilfe geleistet hat.
Auch der Kanton Bern stellt axsana einen Vorschuss zur Verfügung. Dieser wird in drei Teilbeträgen noch bis ins Jahr 2020 bezahlt. Ab 2021 wird axsana diesen Vorschuss ebenfalls in drei jährlichen Teilbeträgen zurückerstatten. Die entsprechenden Aufwände sind in ihrer Finanzplanung enthalten.
Axsana hat das Einzugsgebiet der von ihr aufzubauenden Stammgemeinschaft bis heute signifikant erweitern können. Es umfasst mittlerweile dreizehn Kantone, die rund 55% der Schweizer Bevölkerung repräsentieren. Das Projekt von axsana zur EPD-Einführung hat damit im Vergleich zu 2016 einen vielfach grösseren Umfang angenommen. Im Vergleich zu dreizehn Einzelvorhaben spart es jedoch den Steuer- und Prämienzahlenden zweistellige Millionenbeträge an Aufbau- und Betriebskosten. Die Kantone und der Bund beteiligen sich anteilig an den Aufbaukosten.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit diesem Schritt die wichtige Konzentration der Arbeiten von axsana auf den erfolgreichen Abschluss der entscheidenden EPD-Einführungsphase gelingt.