Fachpersonen
1. Bis zu welchem Termin müssen angeschlossene Institutionen welche Entscheide treffen beziehungsweise Schritte einleiten?
Angeschlossene Institutionen wurden per Ende Juni 2026 informiert und sind gebeten, sich betreffend Anbindung bestehender Schnittstellen an eine andere Stammgemeinschaft mit Sanela Stammgemeinschaft auszutauschen.
2. Wie unterstützt die Sanela Stammgemeinschaft Institutionen bei einem Wechsel zu einer anderen Stammgemeinschaft?
Die Sanela unterstützt den Wechsel zu einer anderen Stammgemeinschaft wie auch in der Vergangenheit bis 31.12.2026. Für alle Portal-Nutzer steht zudem eine Anleitung Verfügung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht der Servicedesk der Sanela Stammgemeinschaft gerne zur Verfügung.
3. Welche bestehenden technischen Anbindungen und Zugänge können bei einem Wechsel weiterverwendet werden, und welche müssen neu eingerichtet werden?
Grundsätzlich können bestehende Schnittstellen und Zugänge weiterverwendet werden. Alle EPD-seitigen Schnittstellen basieren auf standardisierten IHE-Profilen und andere Stammgemeinschaften unterstützt werden sollten. Für verbindliche Informationen zu den unterstützten Anbindungen und den konkreten Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei der neuen Stammgemeinschaft zu erkundigen.
Bitte beachten Sie, dass Rollen, Berechtigungen und Zertifikate nicht übernommen werden können. Diese müssen bei der neuen Stammgemeinschaft neu eingerichtet beziehungsweise vergeben werden.
4. Welche konkreten Schritte werden von den Institutionen im Zusammenhang mit Vertragsende und Migration erwartet?
Plant eine Institution den Wechsel zu einer anderen Stammgemeinschaft und wünscht Unterstützung bei der Anbindung bestehender Schnittstellen, unterstützt die Sanela Stammgemeinschaft gerne. Bitte treten Sie hierzu schnellstmöglich mit uns in Kontakt. So können die notwendigen technischen und organisatorischen Arbeiten rechtzeitig geplant und umgesetzt werden.
5. Wer übernimmt die Kosten, die im Rahmen der Migration entstehen?
Die Sanela Stammgemeinschaft erbringt ihre vertraglich zugesagten Leistungen bis Ende 2026 und unterstützt die Gesundheitseinrichtungen bei einem Wechsel zu einer anderen Stammgemeinschaft. Sofern Integrationsaufwand auf Seiten der Fachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen anfallen, so sind diese Kosten von den Einrichtungen selbst zu tragen.
6. Welche technischen Arbeiten übernimmt die Sanela Stammgemeinschaft selbst und welche Aufgaben verbleiben bei der Institution, ihrem Systemanbieter oder der möglichen Ziel-Stammgemeinschaft?
Die Sanela Stammgemeinschaft stellt ihren Kundinnen und Kunden beratend zur Seite, wie ein allfälliger Wechsel umzusetzen ist. Sämtliche Anpassungen an den kundenseitigen Systemen müssen durch die Institutionen selbst umgesetzt werden.
7. Erfolgt die Beendigung der bestehenden Verträge «automatisch» oder müssen die Institutionen selbst tätig werden?
Die Anschlussverträge wurden frist- und vertragskonform gekündigt. Die Institutionen müssen nicht tätig werden.